Verschwunden auf dem Schulweg – Der Fall Peggy Knobloch
Lichtenberg, Oberfranken, Bayern · Deutschland · 2001
Fallbeschreibung
Peggy Knobloch, geboren am 6. April 1992 in Bayreuth, verschwand am 7. Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg im Landkreis Hof. Das neunjährige Mädchen war auf dem Heimweg von der Schule; zuletzt wurde es nach 13 Uhr rund 50 Meter vom Elternhaus entfernt gesehen. Danach verlor sich jede Spur.
Es gab weder Zeugen des Geschehens noch einen bekannten Tatort. Mehr als fünfzehn Jahre lang fehlte auch der Leichnam, sodass lange offenblieb, ob Peggy überhaupt einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen war. Eine Sonderkommission arbeitete Tausende Hinweise ab, Spuren führten bis nach Tschechien und in die Türkei.
Die Ermittlungen konzentrierten sich früh auf Ulvi Kulaç, einen jungen Mann aus Lichtenberg mit geistiger Behinderung. Auf Grundlage eines später widerrufenen Geständnisses verurteilte ihn das Landgericht Hof am 30. April 2004 zu lebenslanger Haft — ohne Leichnam und ohne forensische Beweise. Nachdem ein zentraler Belastungszeuge seine Aussage widerrufen hatte, ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme an und sprach Kulaç am 14. Mai 2014 frei.
Am 2. Juli 2016 fand ein Pilzsammler in einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen, rund zwölf Kilometer Luftlinie von Lichtenberg entfernt, Skelettteile; eine DNA-Analyse bestätigte, dass es Peggys Überreste waren. Im Oktober 2016 wurde bekannt, dass am Fundort DNA des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt nachgewiesen worden war — im März 2017 erklärten die Behörden dies als Kontamination bei der Spurensicherung. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten aus Lichtenberg stellte die Staatsanwaltschaft am 16. Oktober 2020 mangels hinreichenden Tatverdachts ein; bekannt gegeben wurde das am 22. Oktober.
Rechtskräftig verurteilt ist für Peggys Tod heute niemand — die Verurteilung von 2004 wurde 2014 aufgehoben, danach kam es zu keiner weiteren Anklage. Der Fall gilt als ungeklärt. Peggy Knobloch wurde am 6. April 2022 beigesetzt. Bedeutsam ist der Fall vor allem als Justizirrtum — ein Lehrstück über suggestive Vernehmungen, den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschuldigten und die Grenzen von Indizienbeweisen.