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Akte 0052Sonstiges

Tödlicher Urlaub in Ägypten – Der Fall Magdalena Żuk

Hurghada und Port Ghalib, Gouvernement Rotes Meer · Ägypten · 2017

Ungelöst#Ägypten#Polen#Hurghada#Ungeklärt#Auslandsermittlung#Verschwörungstheorien

Fallbeschreibung

Magdalena Żuk stammte aus Bogatynia in Niederschlesien. Nach ihrem Geburtsdatum war sie beim Tod 26 Jahre alt; ein Großteil der polnischen Presse nennt 27. Ende April 2017 flog sie allein zu einem Pauschalurlaub nach Marsa Alam am Roten Meer; ihr Partner konnte die Reise mangels gültigen Passes nicht antreten. Bereits kurz nach der Ankunft schilderte sie ihm in Telefonaten und Videoanrufen Angstzustände und den Wunsch, sofort nach Hause zurückzukehren.

Belegt ist: Ihr Zustand verschlechterte sich innerhalb weniger Tage erheblich. Ein für den 29. April gebuchter Rückflug kam nicht zustande, weil ihr ärztlich attestiert wurde, sie sei nicht flugtauglich. Sie wurde in ein Krankenhaus in Port Ghalib gebracht und stürzte dort am 29. April aus einem Fenster im dritten Stock. Schwer verletzt wurde sie über mehr als 200 Kilometer nach Hurghada verlegt, wo sie am 30. April 2017 starb.

Die polnische Staatsanwaltschaft — zunächst in Świdnica, später in Jelenia Góra — ermittelte jahrelang, vernahm über 200 Zeugen und wertete Überwachungsvideos der Klinik aus. Polnische Rechtsmediziner nahmen an der Obduktion teil: Sie fanden keine Spuren von Gewalteinwirkung durch Dritte und keine Hinweise auf eine Vergewaltigung; die Verletzungen entsprachen einem Sturz aus der Höhe. Ein Widerspruch blieb bestehen — das ägyptische Protokoll verwies auf mehrere Betäubungsmittel im Körper, was polnische toxikologische Untersuchungen nicht bestätigten. Angeforderte Unterlagen übermittelte Ägypten über Jahre nur unvollständig.

Am 27. Juni 2025 setzte die Staatsanwaltschaft Jelenia Góra das Verfahren wegen eines dauerhaften Ermittlungshindernisses aus, ohne einen Täter oder eine Straftat festzustellen. Die von ägyptischer Seite vertretene Deutung ist ein selbst herbeigeführter Sturz in einer psychischen Ausnahmesituation. Die Familie, vor allem ihre Schwester Anna, widerspricht: Es habe keine psychiatrische Vorgeschichte gegeben, und die Ermittlungen seien einseitig geführt worden.

Spekulation blieben dagegen sämtliche im Netz kursierenden Erzählungen über Organhandel, Menschenhandel oder einen inszenierten Mord — dafür liegt bis heute kein Beleg vor. Der Fall gilt in Polen als Musterbeispiel dafür, wie ein tragischer Todesfall durch virale Videoausschnitte zur Verschwörungserzählung wird.

3 Videos zum Fall

Beweismittel · Quellen