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Akte 0072Mord

Erdrosselt im eigenen Haus – Der Fall Rudolph Moshammer

Grünwald, Landkreis München · Deutschland · 2005

Gelöst#Deutschland#München#Grünwald#Mode#DNA-Beweis#Prominente#Aufgeklärt
Death by Fame · Mode & Kunst

Münchner Modedesigner mit Boutique an der Maximilianstraße, bekannt durch seine Hündin Daisy und zahlreiche TV-Auftritte. Gestorben im Alter von 64 Jahren.

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Fallbeschreibung

In der Nacht zum 14. Januar 2005 wird der Münchner Modedesigner Rudolph Moshammer in seinem Haus in Grünwald bei München getötet. Sein Chauffeur fand den 64-Jährigen am frühen Morgen leblos und alarmierte die Polizei. Moshammer war mit einem Stromkabel erdrosselt worden.

Rudolph Moshammer, geboren am 27. September 1940 in München, eröffnete 1968 an der Maximilianstraße die Boutique „Carnaval de Venise“ und kleidete dort Prominente wie Arnold Schwarzenegger, Thomas Gottschalk und den schwedischen König Carl XVI. Gustaf ein. Mit seiner markanten Erscheinung und seiner Yorkshire-Terrier-Hündin Daisy wurde er zu einer der bekanntesten Figuren der Münchner Gesellschaft und zum Dauergast in Fernsehen und Boulevardpresse. Bis zu ihrem Tod im August 1993 begleitete ihn seine Mutter Else häufig bei öffentlichen Auftritten. Zugleich engagierte er sich für Obdachlose und gründete im Jahr 2000 die Stiftung „Licht für Obdachlose“.

Die Ermittler fassten den Täter bereits am Tag nach der Tat: DNA-Spuren vom Tatort stimmten mit einem Profil in der Datenbank des Bundeskriminalamts überein. Es gehörte dem 25-jährigen Iraker Herisch A., der 2004 im Zusammenhang mit zwei Ermittlungsverfahren freiwillig eine Speichelprobe abgegeben hatte; vorbestraft war er nicht. Er gestand. Nach seiner Darstellung hatte Moshammer ihn im Münchner Bahnhofsviertel angesprochen und ihm 2.000 Euro für sexuelle Dienste angeboten; im Haus in Grünwald sei es zum Streit über die Bezahlung gekommen.

Das Landgericht München I verurteilte Herisch A. am 21. November 2005 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision 2006. Nach 18 Jahren Haft wurde der Mann im Januar 2023 in den Irak abgeschoben; eine Wiedereinreise nach Deutschland ist ihm dauerhaft untersagt.

Die schnelle Aufklärung spielte in der damals laufenden Debatte über eine Ausweitung der DNA-Analyse eine Rolle. Mit dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom August 2005 wurden die Voraussetzungen für die Speicherung von DNA-Profilen schließlich gelockert. Die Trauerfeier in der Allerheiligen-Hofkirche und der anschließende Trauerzug durch die Münchner Innenstadt wurden zum öffentlichen Ereignis; Moshammer wurde neben seiner Mutter im Familienmausoleum auf dem Ostfriedhof beigesetzt.

Video zum Fall

Beweismittel · Quellen