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MordAufgeklärt

Der Kannibale von Rotenburg – Der Fall Armin Meiwes

Jahr

2001

Ort

Rotenburg an der Fulda, Hessen

Land

Deutschland

Status

Aufgeklärt

Opfer

Bernd Jürgen Brandes

DeutschlandHessenCannibalismGerichtsurteilLebenslangAufgeklärt

Fallbeschreibung

Am 9. März 2001 tötet der Computertechniker Armin Meiwes (39) in seinem Haus im hessischen Rotenburg an der Fulda den 43-jährigen Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes und verzehrt anschließend Teile seiner Leiche. Die beiden Männer hatten sich über eine Internet-Kontaktanzeige kennengelernt, in der Meiwes nach einem „jungen Mann zur Schlachtung" gesucht hatte. Brandes reagierte freiwillig darauf und reiste im Februar 2001 nach Hessen.

Was den Fall vom klassischen Tötungsdelikt unterscheidet, ist die dokumentierte Freiwilligkeit des Opfers: Brandes hatte den Wunsch nach Verstümmelung und Tod nach eigenen Angaben bereits vor der Tat geäußert und willigte in den Ablauf ein. Meiwes filmte das Geschehen über mehrere Stunden – dieses Video wurde später zum zentralen Beweisstück im Prozess. Am Ende der Nacht tötete Meiwes Brandes und vergrub seine sterblichen Überreste im Garten; Teile des Leichnams fror er ein und verzehrte sie über die folgenden Monate.

Entdeckt wurde die Tat erst im Dezember 2002, als ein Student in einem Chatforum auf einen ähnlichen Aufruf von Meiwes stieß und ihn bei der Polizei anzeigte. Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler Videoaufnahmen, Leichenteile und Knochenreste. Im ersten Prozess 2004 verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes lediglich wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft – das Gericht sah die Einwilligung des Opfers als mildernden Umstand. Das Urteil löste eine breite öffentliche und juristische Debatte über die Grenzen einvernehmlicher Tötung aus.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2005 auf Revision der Staatsanwaltschaft auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt am Main. Dieses verurteilte Meiwes am 9. Mai 2006 wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Freiheitsstrafe: Die Richter werteten die Tat als Befriedigung sexueller Fantasien, gegen die die Einwilligung des Opfers rechtlich nicht ins Gewicht falle. Meiwes sitzt bis heute in Haft.

Der als „Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Fall gilt als einer der ungewöhnlichsten Kriminalfälle der deutschen Rechtsgeschichte und führte zu einer Grundsatzdiskussion über Tötung auf Verlangen, sexuellen Kannibalismus und die Grenzen strafrechtlicher Bewertung von Einwilligung. Er inspirierte zahlreiche Bücher, einen (zunächst gerichtlich untersagten) Spielfilm sowie internationale Dokumentationen und bleibt bis heute ein Referenzfall in kriminologischen und rechtswissenschaftlichen Debatten.

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Quellen

Öffentliche Quellen und weiterführende Links zum Fall

Zuletzt aktualisiert: 05.09.26